BRANDSCHUTZPRÜFUNG

Brandschutzprüfungen werden für Bauvorhaben in den Bundesländern Berlin und Brandenburg durchgeführt und umfassen die Prüfung der Brandschutz-nachweise und –konzepte sowie die Überprüfung der Bauausführung bis zur Nutzungsaufnahme. Grundlage sind die Bauprüfverordnungen der Bundesländer.

PRÜFUNG DER BRANDSCHUTZNACHWEISE

Im Rahmen der Brandschutzprüfung wird zunächst der Brandschutznachweis (Genehmigungsplanung) geprüft. Dabei ist durch den Prüfingenieur für Brand-schutz die Brandschutzdienststelle einzubeziehen, und deren Stellungnahme ist zu würdigen.

ÜBERPRÜFUNG DER BAUAUSFÜHRUNG

Im Rahmen der Bauausführung ist diese durch den Prüfingenieur für Brand-schutz stichprobenartig zu überprüfen. Bestandteil sind die Überprüfung der Bauausführung auf der Baustelle und die Prüfung der Dokumentation Brand-schutz. Nach positivem Abschluss der Bauüberwachung wird durch den Prüfingenieur die Erledigung der Brandschutzprüfung bestätigt. Diese Bestä-tigung ist Voraussetzung für den Bauherrn, um die Nutzungsaufnahme bei der Bauaufsichtsbehörte anzuzeigen.